Ende letzten Jahres hat das Bundesgericht in einem abschliessenden Urteil das Projekt für den Neubau «Wohn- und Geschäftshaus Bürgli-Areal» gestoppt. Demnach können die an der Bederstrasse in Zürich geplanten 124 Wohnungen nicht in der vorgesehenen Form gebaut werden. Der wegweisende Entscheid beendet überdies eine seit Jahren gängige und sinnvolle Bewilligungspraxis der Kantonalen Fachstelle Zürich, welche in begründeten Ausnahmefällen Lärmüberschreitungen an lärmzugewandten Fenstern zuliess, wenn Räume gleichzeitig über lärmabgewandte Fenster gelüftet werden konnten.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Projektierungen von Wohnbauten an lärmbelasteten Standorten in der ganzen Schweiz und steht aus unserer Sicht im Widerspruch zum Primat einer qualitätsvollen, architektonisch hochwertigen Verdichtung nach Innen. Stattdessen verlangt das Verdikt an gut erschlossenen aber lärmigen Lagen von der Strasse abgewandte, fensterarme ‚Lärmgrundrisse‘. Dieser Entscheid ist ein Bückling vor dem Verkehr und ein Affront gegen die lebenswerte Stadt. Wie es im konkreten Fall mit dem Projekt Bürgli weitergeht, ist derzeit ungewiss.

Bild: Graber Pulver / K-Atelier Modellbau

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