Unsere Städte sollen verdichtet werden, um Wohn- und Arbeitsfläche an gut erschlossener Lage zu erstellen. Dieses Ziel des Raumplanungsgesetztes bedeutet auch, dass an lärmigen Orten gebaut werden soll. Das wiederum steht im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz, welches Bewohner vor Lärmimmissionen schützen will. Insbesondere seit einem Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2016 herrscht Unsicherheit. Viele zuvor gegebene Ausnahmebewilligungen werden nicht mehr erlaubt oder bieten Angriffsfläche für Einsprachen. Ein Artikel des «Tagesanzeigers» beleuchtet nun diese Thematik anhand zweier aktuell vor Gericht hängigen Projekte in der Stadt Zürich, darunter auch unser Projekt «Bürgli Areal» in Zürich Enge.

Bild: Graber Pulver